Sonderinitiative zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Zeit zum Handeln
Die Sonderinitiative zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen (SIVAWG) ist ein Appell an die Mitgliedstaaten in der Europäischen Region der WHO, dafür zu sorgen, dass das Gesundheitswesen auf die körperlichen und psychischen gesundheitlichen Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Gewalterfahrungen eingeht.
WHO/Europa hat erkannt, dass es sich hierbei um ein ernstes Problem im öffentlichen Gesundheitswesen handelt, und macht Gewalt gegen Frauen und Mädchen zu einer seiner wichtigsten Prioritäten für den Zeitraum 2025–2030 – ganz in Einklang mit dem Globalen Aktionsplan und der Strategie zur Förderung der Gesundheit und des Wohlbefindens von Frauen in der Europäischen Region der WHO.
Damit wird ein dreifaches Ziel verfolgt: Erhöhung der nachhaltigen Investitionen in eine wirksame Prävention und Reaktion des Gesundheitswesens, Ausbau entsprechender Kompetenzen bei Gesundheitspersonal und politischen Entscheidungsträgern sowie Stärkung der Rolle des Gesundheitswesens bei ressortübergreifenden Handlungskonzepten.
Mit dieser Initiative, die im Mittelpunkt des zweiten Europäischen Arbeitsprogramms 2026–2030 steht, verpflichtet sich die WHO, die Länder dabei zu unterstützen, ihre Gesundheitssysteme besser für den Schutz von Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu rüsten, indem sie sich auf folgende Bereiche konzentriert:
- Forschung und Erkenntnisse: Dokumentation des Ausmaßes von Gewalt, ihrer Risikofaktoren und Folgen sowie Ermittlung wirksamer Maßnahmen zur Prävention und Reaktion;
- Verbreitung von Leitlinien und Instrumenten: Festlegung von Normen und Standards für eine wirksame gesundheitsbezogene Reaktion auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen;
- Kapazitätsaufbau: Ausstattung von Gesundheitsanbietern zur Stärkung der Gesundheitssysteme im Hinblick auf Prävention und Reaktion;
- Überzeugungsarbeit und Partnerschaften: - Stärkung der Führungskompetenz in den Gesundheitssystemen und Entwicklung des politischen Willens, das Problem frontal anzugehen;
- Erhöhung der nachhaltigen Investitionen in wirksame Strategien des Gesundheitswesens zur Prävention von und Reaktion auf Gewalt mit dem Ziel der Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen;
- Stärkung der Rolle des Gesundheitswesens bei ressortübergreifenden Handlungskonzepten zur Prävention von und Reaktion auf geschlechtsspezifische(r) Gewalt.
 
Als globale Hüterin von Ziel 5.2 der Ziele für nachhaltige Entwicklung – die Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen – spielt die WHO eine entscheidende Rolle bei der Prävention von und Reaktion auf Gewalt, einschließlich der Überwachung globaler und regionsweiter Trends und der Unterstützung der Mitgliedstaaten mit evidenzbasierten politischen und fachlichen Leitlinien zur Prävention von und Reaktion auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen durch das Gesundheitswesen.
Gewalt gegen Frauen und Mädchen: eine Gesundheitskrise
| Gewalt gegen Frauen und Mädchen stellt nicht nur eine Menschenrechtsverletzung dar, sondern auch eine Gesundheitskrise. | 
| In der Europäischen Region der WHO haben 26 % der Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren in ihrem Leben bereits Gewalt durch Intimpartner bzw. sexuelle Gewalt erlebt. | 
| Die gesundheitlichen Folgen von sexueller Gewalt und Gewalt durch Intimpartner können lebensbedrohlich sein und ein Leben lang andauern. | 
| Frauen und Mädchen, die Gewalt ausgesetzt sind, leiden unter einer Reihe von sexuellen, reproduktiven, psychologischen und anderen gesundheitlichen Problemen, darunter Verletzungen und Behinderungen. | 
| Gewalt hindert Frauen und Mädchen daran, ihr Potenzial voll auszuschöpfen. | 
| Sie verhindert Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter und wirkt sich auf die gesamte Gesellschaft aus, mit enormen sozialen und wirtschaftlichen Kosten sowie generationsübergreifenden Auswirkungen auf Kinder. | 
| Gesundheitsanbieter sind oft die erste Anlaufstelle für Überlebende von Gewalt | 
| sie bieten lebensrettende Gesundheitsleistungen und stellen die Verbindung zu anderen ressortübergreifenden Angeboten her. | 




 
                             
                             
                             
                             
                             
                             
                            