Höhepunkte der Veranstaltung
Auf ihrer 13. Tagung kam die Verifizierungskommission der Europäischen Region für die Eliminierung der Masern und Röteln (RVC) auf der Grundlage der für 2023 und die vorangegangenen Jahre vorgelegten Berichte zu diesen Schlussfolgerungen:
- 33 Mitgliedstaaten (62 %) erbrachten den Nachweis über eine Eliminierung der endemischen Übertragung der Masern für die Dauer von mindestens 36 Monaten, und 50 Mitgliedstaaten (94 %) den Nachweis für die Eliminierung der endemischen Übertragung der Röteln; 33 Mitgliedstaaten (62 %) erbrachten den Nachweis für die Eliminierung der Masern wie auch der Röteln.
- 8 Mitgliedstaaten (15 %) konnten die Masernübertragung unterbrechen, davon 7 (13 %) für 24 Monate und 1 (2 %) für 12 Monate.
- 9 Mitgliedstaaten (17 %) galten als endemisch für Masern.
- In 3 Mitgliedstaaten (6 %) wurde die Übertragung der Masern als wiederhergestellt angesehen.
- In 3 Mitgliedstaaten (6 %) steht eine retrospektive Überprüfung des Rötelnstatus noch aus.
Die RVC stellte fest, dass die Länder der Europäischen Region seit 2021 steigende Zahlen von Masernfällen melden, was vor allem auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Gesundheitssysteme sowie die Lockerung der deshalb erlassenen sozialen Beschränkungen zurückzuführen ist. Doch in den meisten Ländern wurde bis Ende 2023 keine ununterbrochene Übertragungskette bei Masern oder Röteln für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten festgestellt.
Mit Blick auf die Eliminierung der Masern und Röteln und deren Verifizierung hat die RVC für die WHO folgende Prioritäten festgelegt:
- Unterstützung der verbleibenden Endemieländer bei der Durchführung der erforderlichen Maßnahmen, um die Durchimpfung und die Surveillance-Sensitivität und -Qualität auf ein Niveau anzuheben, das für die Eliminierung der Krankheiten erforderlich ist, und Unterstützung der Länder, in denen die endemische Übertragung wieder aufgetreten ist, bei der schnellstmöglichen Wiedererlangung ihres vorigen Status;
- weitere Betreuung von Ländern, die die Eliminierung erreicht haben, um ihnen bei der Aufrechterhaltung ihres Status behilflich zu sein; und
- Unterstützung der nationalen Verifizierungskommissionen (NVC) und ihrer Sekretariate bei der Überprüfung der Eliminierung der Masern und Röteln, um die Qualität der jährlichen Lageberichte (ASU) zu verbessern und alle verfügbaren zusätzlichen Informationen, Dokumente oder retrospektiven Analysen bereits vorhandener Daten bereitzustellen, sofern dies möglich ist.
Die RVC ist besorgt über die hohe Zahl von dokumentierten und undokumentierten umgesiedelten Personen, Migranten, Flüchtlingen, Asylbewerbern und anderen Gruppen in der Europäischen Region, die medizinische Unterstützung und Leistungen (einschließlich Impfungen und Krankheitsmanagement) benötigen, aber möglicherweise keinen Zugang zu solchen Leistungen haben, von den nationalen Gesundheitssystemen nicht anerkannt werden oder andere Leistungen erhalten als die Allgemeinbevölkerung. Informationen über diese Gruppen werden in den ASU manchmal nicht angemessen berücksichtigt. Die RVC ermutigt die NVC, zusammen mit ihren Sekretariaten nach Wegen zu suchen, um verlässliche Informationen über diese Bevölkerungsgruppen zu sammeln, ihre Rolle und Relevanz für die Epidemiologie der Masern und Röteln und ihre Eliminierung zu bewerten und etwaige Hindernisse beim Zugang zum Gesundheitssystem zu beseitigen, und diese Informationen in den ASU zu melden und zu präsentieren.
Empfehlungen
Im Folgenden werden Empfehlungen für die Mitgliedstaaten gegeben.
- Die RVC bittet die NVC (und ihre Sekretariate), alle Anstrengungen zu unternehmen, um vor Ablauf der Abgabefristen beim Sekretariat der RVC umfassende ASU zu erstellen.
- Die RVC ruft alle NVC und ihre Sekretariate auf, die nationalen Behörden und die maßgeblichen Akteure nachdrücklich dazu zu ermutigen und dabei zu unterstützen, der Eliminierung der Masern und Röteln einen hohen Stellenwert zu verschaffen. Dazu gehört auch die Sensibilisierung von Entscheidungsträgern für Krankheitsausbrüche, Impflücken und die Zahl ungeimpfter Kinder in der Allgemeinbevölkerung sowie in Hochrisikogruppen, aber auch für die wichtigsten Herausforderungen für das Impfprogramm und die Überwachung der Masern und Röteln.
- Alle Länder mit anhaltenden Masernausbrüchen sollten so schnell wie möglich alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausbrüche zu stoppen, die Gründe für die Ausbrüche zu untersuchen und alle notwendigen Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Ausbrüche durchzuführen. Alle Länder sollten ihre Leitlinien und Vorschriften für die Vorsorge für und Reaktion auf Ausbrüche ausarbeiten, erproben und ggf. aktualisieren.
- Länder mit rückläufiger Durchimpfung sollten sich vorrangig um eine Anhebung der Durchimpfungsrate auf das von der WHO empfohlene Niveau bemühen, um Ausbrüche infolge von Einschleppung zu verhindern. Die Länder werden aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um ihren subnationalen Laboren mit Unterstützung und Beaufsichtigung durch die nationalen Referenzlabore die Lieferung qualitativ hochwertiger Daten zu ermöglichen.
- Nach den Indikatoren für die Surveillance sollten die Mitgliedstaaten mindestens 80 % der Verdachtsfälle von Masern und Röteln im Labor untersuchen lassen. Alle Mitgliedstaaten sollten außerdem mindestens 80 % der Übertragungsketten genotypisieren.
- Zur Unterstützung der Surveillance-Maßnahmen fordert die RVC die Mitgliedstaaten dringend auf, alle Immunglobulin-M(IgM)-negativen Seren von Masern-Verdachtsfällen auf Röteln-IgM zu testen und umgekehrt.
- Die RVC erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass das Erreichen des Status der Eliminierung von Masern oder Röteln die Eliminierung der endemischen Übertragung von Masern oder Röteln voraussetzt, nicht aber die gänzliche Unterbindung von Masern- oder Rötelninfektionen an sich. Das Gesundheitspersonal sollte daran erinnert werden, Verdachtsfälle von Masern und Röteln weiterhin zu untersuchen und diese nur nach rechtzeitigen epidemiologischen Untersuchungen und Labortests als Masern- oder Rötelninfektionen zu verwerfen.
Im Folgenden werden Empfehlungen für das Sekretariat der RVC (WHO/Europa) gegeben:
- Das Sekretariat sollte gemäß seinem Mandat weiterhin die Verifizierungstätigkeit der NVC und der nationalen fachlichen Ansprechpersonen unterstützen, insbesondere in den Endemieländern, in Ländern mit wiederauftretender endemischer Übertragung oder aktuellen Ausbrüchen sowie in Ländern, in denen eine retrospektive Verifizierung der Röteln durchgeführt wird (Bosnien und Herzegowina, Polen und Ukraine). Die RVC erwartet die Berichte der Länder, sobald sie fertiggestellt sind, damit der Verifizierungsprozess für die Eliminierung der Röteln in der Europäischen Region möglicherweise abgeschlossen werden kann. Die RVC unterstreicht ihre Bereitschaft, die Länder gemeinsam mit dem Sekretariat zu unterstützen, indem sie an Ländermissionen, Online-Sitzungen, direkten bilateralen Treffen mit den NVC bzw. direkten Treffen während ihrer eigenen jährlichen Tagung teilnimmt.
- Das Sekretariat sollte in Erwägung ziehen, die NVC und ihre Sekretariate beim weiteren Kapazitätsaufbau in Bezug auf die Verifizierungsvorschriften und die Surveillance zu unterstützen. Die meisten Länder der Europäischen Region haben die endemischen Röteln eliminiert. Das Sekretariat wird ermutigt, nach Möglichkeiten zu suchen, die Röteln als Erfolgsgeschichte zu nutzen, um die Bedeutung weiterer Anstrengungen zur Eliminierung der Masern zu unterstreichen.
Der Bericht über die 13. Tagung der RVC mit dem vollständigen Wortlaut der Schlussfolgerungen und Empfehlungen ist noch nicht veröffentlicht.
Schlussfolgerungen der RVC zum Stand der Eliminierung von Masern und Röteln in den einzelnen Mitgliedstaaten (2023)
Mitgliedstaat | Masern | Röteln |
Albanien | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Andorra | Eliminierung | Eliminierung |
Armenien | Eliminierung | Eliminierung |
Aserbaidschan | Eliminierung | Eliminierung |
Belarus | Eliminierung | Eliminierung |
Belgien | Eliminierung | Eliminierung |
Bosnien und Herzegowina | Endemische Übertragung | Retrospektive Überprüfung steht noch aus |
Bulgarien | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Dänemark | Eliminierung | Eliminierung |
Deutschland | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Estland | Eliminierung | Eliminierung |
Finnland | Eliminierung | Eliminierung |
Frankreich | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Georgien | Endemische Übertragung | Eliminierung |
Griechenland | Eliminierung | Eliminierung |
Irland | Eliminierung | Eliminierung |
Island | Eliminierung | Eliminierung |
Israel | Unterbrechung (12 Monate) | Eliminierung |
Italien | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Kasachstan | Endemische Übertragung | Eliminierung |
Kirgisistan | Endemische Übertragung | Eliminierung |
Kroatien | Eliminierung | Eliminierung |
Lettland | Eliminierung | Eliminierung |
Litauen | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Luxemburg | Eliminierung | Eliminierung |
Malta | Eliminierung | Eliminierung |
Monaco | Eliminierung | Eliminierung |
Montenegro | Eliminierung | Eliminierung |
Niederlande | Eliminierung | Eliminierung |
Nordmazedonien | Eliminierung | Eliminierung |
Norwegen | Eliminierung | Eliminierung |
Österreich | Eliminierung | Eliminierung |
Polen | Endemische Übertragung | Retrospektive Überprüfung steht noch aus |
Portugal | Eliminierung | Eliminierung |
Republik Moldau | Eliminierung | Eliminierung |
Rumänien | Endemische Übertragung | Eliminierung |
Russische Föderation | Wiederauftreten der Übertragung | Eliminierung |
San Marino | Eliminierung | Eliminierung |
Schweden | Eliminierung | Eliminierung |
Schweiz | Eliminierung | Eliminierung |
Serbien | Endemische Übertragung | Eliminierung |
Slowakei | Unterbrechung (24 Monate) | Eliminierung |
Slowenien | Eliminierung | Eliminierung |
Spanien | Eliminierung | Eliminierung |
Tadschikistan | Wiederauftreten der Übertragung | Eliminierung |
Tschechien | Eliminierung | Eliminierung |
Türkei | Endemische Übertragung | Eliminierung |
Turkmenistan | Eliminierung | Eliminierung |
Ukraine | Endemische Übertragung | Retrospektive Überprüfung steht noch aus |
Ungarn | Eliminierung | Eliminierung |
Usbekistan | Wiederauftreten der Übertragung | Eliminierung |
Vereinigtes Königreich | Eliminierung | Eliminierung |
Zypern | Eliminierung | Eliminierung |
Veranstaltungshinweis
Die Verifizierungskommission der Europäischen Region für die Eliminierung der Masern und Röteln (RVC) wird auf ihrer Jahrestagung die Jahresberichte zum Stand der Eliminierung der Masern und Röteln in den Ländern der Europäischen Region der WHO für das Jahr 2023 prüfen. Neben der Bewertung des Stands der Eliminierung in den einzelnen Mitgliedstaaten wird die RVC Empfehlungen zur Durchimpfung und zur Krankheitsüberwachung abgeben.