Zugang zu Impfungen für Flüchtlinge aus der Ukraine erforderlich, um die am stärksten Gefährdeten unter ihnen vor impfpräventablen Krankheiten zu schützen

9 March 2022
News release
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Der Schutz der Gesundheit aller Menschen, einschließlich Flüchtlingen, ist ein vorrangiges Anliegen der WHO angesichts der sich entwickelnden humanitären Krise in der Ukraine. Die WHO arbeitet zusammen mit den Ländern in der Europäischen Region am Ausbau der Kapazitäten in den Gesundheitssystemen, um eine große Anzahl an Flüchtlingen aufnehmen zu können und den Zugang zu grundlegenden Gesundheitsleistungen zu gewährleisten. Neben vielen anderen gesundheitlichen Bedürfnissen brauchen die Flüchtlinge auch Zugang zu Impfstoffen.

„Der gleichberechtigte Zugang zu Impfstoffen ist ein Recht für alle Menschen, ganz gleich, wo sie sich befinden“, erläutert Dr. Siddhartha Datta, Regionalbeauftragter des Programms für impfpräventable Krankheiten und Immunisierung bei WHO/Europa. „Impfungen gegen Krankheiten wie COVID-19, Masern und Poliomyelitis (Polio) sind besonders wichtig für Bevölkerungsgruppen, die am stärksten durch schwere Krankheitsverläufe gefährdet sind. Im Falle von COVID-19 sind dies ältere Erwachsene und Menschen mit Vorerkrankungen, und für Routineimpfungen müssen Kleinkinder alle vorgesehenen Impfdosen erhalten.“

Viele der Länder in der Europäischen Region, die Flüchtlinge aus der Ukraine aufnehmen, bieten bereits Impfungen für Kinder und Erwachsene an. Dies ist wichtig, um das Risiko einer Übertragung von COVID-19 unter Reisenden oder Menschen, die auf engem Raum zusammenleben, einzudämmen, um die Flüchtlinge vor Krankheiten zu schützen, die möglicherweise im Aufnahmeland zirkulieren, und um Ausbrüche impfpräventabler Krankheiten wie Masern und Polio zu verhindern. 

Insbesondere Polen, die Republik Moldau, Rumänien und Ungarn haben in den vergangenen Wochen bereits eine große Zahl von Flüchtlingen aus der Ukraine aufgenommen. Die WHO arbeitet mit diesen und anderen Ländern an der Stärkung der Krankheitsüberwachung und der Gewährleistung, dass Impfangebote entsprechend der jeweiligen Impfpläne und -konzepte der Aufnahmeländer bereitgestellt werden. 

WHO/Europa empfiehlt, dass sämtliche Länder in der Region: 

  • sich auch weiterhin darum bemühen zu gewährleisten, dass ihre ansässige Bevölkerung vollständig geimpft ist;
  • sicherstellen, dass Flüchtlinge vollständig in Massenimpfungen bzw. Routineimpfmaßnahmen gegen Polio, Masern, Röteln, COVID-19 und andere impfpräventable Krankheiten einbezogen werden; 
  • in Betracht ziehen, vorrangig Impfungen gegen Polio, Masern und Röteln für ankommende Flüchtlingskinder unter 6 Jahren anzubieten, die Routineimpfungen verpasst haben; und
  • nutzerfreundliche Kommunikationstools über den Nutzen von Impfungen sowie zu empfohlenen Impfstoffen, möglichen Nebenwirkungen und Zugangsmöglichkeiten zu Impfangeboten in einer Sprache erstellen, die von den Flüchtlingen verstanden wird.




Überlegungen zu bestimmten Impfstoffen 


Um eine hohe Durchimpfung gegen Polio aufrechtzuerhalten und die Gefahr einer Einschleppung und Zirkulation von Polioviren zu verringern, ist es wichtig, dass alle Einzelpersonen und Bevölkerungsgruppen gemäß den jeweils geltenden nationalen Impfplänen für Kinder und Erwachsene des jeweiligen Aufnahmelandes einen chancengleichen Zugang zu Polioimpfungen erhalten. 

Da Masern und Röteln in einigen Ländern der Europäischen Region immer noch als endemisch gelten, sollten Flüchtlinge nach Maßgabe der nationalen Impfpläne des jeweiligen Aufnahmelandes vorrangig gegen diese Krankheiten geimpft werden, um sie vor einer Infektion in den Aufnahmeländern zu schützen. 

Um schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle aufgrund von COVID-19 zu verhindern und die Morbidität – auch bedingt durch Folgeerkrankungen von COVID-19 – zu senken, sollten allen Flüchtlingen gemäß den Auswahlkriterien der nationalen Impfkonzepte gegen COVID 19 des jeweiligen Aufnahmelandes COVID-19-Impfungen angeboten werden. Darüber hinaus sollte der Zugang zu Impfangeboten sowohl für Menschen, die vorübergehend in Notunterkünften unterkommen, als auch für jene, die in örtlichen Gemeinden verweilen, erleichtert werden. 

Die verabreichten Dosen jedes der vorstehend genannten Impfstoffe sollte erfasst und den Geimpften eine entsprechende Dokumentation als künftige Referenz zur Verfügung gestellt werden (sei es in Papierform oder in elektronischer Form).